ÖVZ - 71 Jahre Staatsvertrag von Wien: Volksgruppen sind tragende Säule der Republik
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Wien | Bécs | Dunaj | Beč | Viedeň | Vídeň | Betschi, 14. Mai 2026
71 Jahre Staatsvertrag von Wien: Volksgruppen sind tragende Säule der Republik
Anlässlich der 71. Wiederkehr der Unterzeichnung des Staatsvertrages von Wien erinnert das Österreichische Volksgruppenzentrum an die besondere Bedeutung der autochthonen Volksgruppen für die Entwicklung, Vielfalt und Stabilität der Republik Österreich.
Der Staatsvertrag von Wien bildet eine wesentliche Grundlage der staatlichen Souveränität Österreichs und enthält mit Artikel 7 zentrale Verpflichtungen zum Schutz der kroatischen und slowenischen Volksgruppe.
Er steht bis heute für den Auftrag, ihre sprachlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Rechte wirksam zu sichern und die tatsächliche Gleichstellung im öffentlichen Leben weiter zu stärken. Viele dieser Rechte mussten in den Jahrzehnten nach 1955 von den Volksgruppen selbst eingefordert und konkretisiert werden. Das zeigt, dass die Verwirklichung der im Staatsvertrag angelegten Volksgruppenrechte auch heute weiterhin Aufmerksamkeit und politischen Willen erfordert.
Autochthone Volksgruppen bereichern Österreich nicht nur durch ihre sprachliche und kulturelle Vielfalt. Ihre Angehörigen leisten darüber hinaus – wie alle anderen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – mit ihrer Arbeit, ihren Beiträgen und ihrer Verantwortung im Berufs-, Wirtschafts- und Gesellschaftsleben einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwesen und zur finanziellen Grundlage der Republik Österreich.
Der Präsident des Österreichischen Volksgruppenzentrums, Marian Wakounig, betont: „Der Staatsvertrag von Wien ist ein klares Bekenntnis zu den Volksgruppen. Seine Zielsetzungen bleiben ein Auftrag, den es auch heute verantwortungsvoll weiter zu verwirklichen gilt.“
Generalsekretär Josef Buranits ergänzt: „Autochthone Volksgruppen sind nicht nur Träger kultureller Vielfalt, sondern leistungsstarker Teil dieser Republik. Entscheidend ist, dass ihre Volksgruppenrechte im Alltag sichtbar gesichert und an die heutigen Anforderungen weiterentwickelt werden. Daher ist eine umfassende Novellierung des Volksgruppengesetzes dringend erforderlich.“
Rückfragehinweis:
Österreichisches Volksgruppenzentrum
Teinfaltstraße 4, 1010 Wien
Mag. Josef Buranits, LL.M.
Telefon: +43 1 533 1504
Mail: kontakt@oevz.org




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