Publikation: 50 Jahre Volksgruppengesetz – und noch immer keine Lösung
- 27. Mai
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Aktualisiert: vor 3 Tagen
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 27.5.2026 wurde in Klagenfurt/Celovec die Publikation „ 50 Jahre Volksgruppengesetz – und noch immer keine Lösung“ präsentiert, die sich dem aktuellen Status des österreichischen Volksgruppengesetzes aus dem Jahr 1976 widmet. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand eine profunde Zusammenfassung der Publikation durch den Autor, Rechtsanwalt Mag. Rudi Vouk, der die wesentlichen inhaltlichen Eckpunkte der Publikation vorstellte und auf historische Entwicklungen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie künftige Handlungsfelder einging.
Neben Mag. Vouk nahmen am Podium der Pressekonferenz auch der Präsident des Rates der Kärntner Slowenen, Dr. Inzko, der Präsident des Österreichischen Volksgruppenzentrums, DDr. Wakounig, sowie der Vertreter des Verlags Hermagoras/Mohorjeva, Adrian Kert, teil. Durch diese breite fachliche und institutionelle Zusammensetzung war gewährleistet, dass unterschiedliche Perspektiven – von der wissenschaftlichen Analyse über die volksgruppenpolitische Praxis bis hin zur verlegerischen Umsetzung – in die Diskussion einflossen. Die Podiumsteilnehmer würdigten übereinstimmend die Publikation als wichtigen Beitrag zur kritischen Auseinandersetzung des derzeitigen Volksgruppengesetzes.
In der Diskussion wurde auch nachdrücklich unterstrichen, dass sich die Publikation nicht nur an die Kärntner Slowenen richtet, sondern ausdrücklich alle autochthonen Volksgruppen Österreichs anspricht. Damit soll deutlich gemacht werden, dass viele Herausforderungen – etwa in den Bereichen Bildung, Medien, Verwaltung oder öffentliche Sichtbarkeit – volksgruppenübergreifend bestehen. Die Publikation versteht sich daher als Einladung zu einem gesamtösterreichischen Dialog, der die Erfahrungen der verschiedenen Volksgruppen zusammenführt und Synergien nutzbar macht.
Einen zusätzlichen Input setzte im Rahmen der Diskussion das Österreichische Volksgruppenzentrums. Präsident Wakounig wies darauf hin, dass ein neues, modernes Volksgruppengesetz nicht bei der Fortschreibung bestehender Regelungen stehen bleiben dürfe, sondern die tiefgreifenden gesellschaftspolitischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte berücksichtigen müsse. Insbesondere betonte Wakounig die Bedeutung der Digitalisierung des öffentlichen Raums, in dem die Volksgruppensprachen derzeit so gut wie nicht vorkommen. Daraus wird die Notwendigkeit abgeleitet, gesetzliche Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass Volksgruppensprachen und die damit verbundene rechtlichen Dimensionen auch in digitalen Informations-, Kommunikations- und Medienangeboten sicht- und hörbar präsent sein müssten.

Ebenso wurde in den Beiträgen auch die Hoffnung auf neue, konstruktive Impulse für die Weiterentwicklung des Volksgruppenschutzes durch die jüngeren Generationen der autochthonen Volksgruppen verbunden, wobei auch eine Neukodifizierung des Volksgruppengesetzes als notwendig erachtet wurde. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang eine auf Generationengerechtigkeit gestützte Initiative vor dem Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte, um einen zeitgemäßen Dialog über die Weiterentwicklung des Minderheitenschutzes anzustoßen.
Ziel des Volksgruppenzentrums ist es, auch im Lichte dieser jüngsten Publikation, den Schutz der österreichischen, autochthonen Volksgruppen im Sinne eines zeitgemäßen, dynamischen Volksgruppenschutzes weiterzuentwickeln, der den aktuellen gesellschaftlichen Veränderungsprozessen sowie auch den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung angemessen Rechnung trägt.
In diesem Kontext sollen daher weiterführende Gespräche zwischen Politik, Institutionen, Bildung, Medien und Zivilgesellschaft gefördert werden, um die gesetzlich verankerten Rechte der Volksgruppen nachhaltig zu sichern und auch im öffentlichen und digitalen Raum zukunftsorientiert zu stärken.






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