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Verfassungsausschuss bringt Novelle zum Volksgruppengesetz auf den Weg

  • vor 6 Tagen
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Aktualisiert: vor 21 Stunden

Auszug aus der Parlamentskorrespondenz Nr. 620 vom 25.06.2026


Änderungsvorschlag:

Bericht des Verfassungsausschusses:


Zusammenlegung von Bezirksgerichten soll zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten sichern

Wien (PK) – Vergangene Woche haben Justizministerin Anna Sporrer und die für Volksgruppen zuständige Ministerin Claudia Bauer bei einer Pressekonferenz geplante Maßnahmen zur Sicherstellung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten und zur Stärkung der autochthonen Volksgruppen in Österreich präsentiert. Heute hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit grünes Licht für zwei entsprechende Gesetzesnovellen gegeben. Trotz extrem kurzfristiger Vorlage der Gesetzestexte stimmten auch die Grünen den Vorlagen zu. Damit sollte die für mehrere Verfassungsbestimmungen nötige Zweidrittelmehrheit sichergestellt sein.


Im Mittelpunkt des Vorhabens steht die Zusammenlegung von Bezirksgerichten in Kärnten und die Einrichtung von zweisprachigen Kompetenzzentren an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt. Außerdem sollen die sechs autochthonen Volksgruppen verfassungsrechtlich abgesichert und der Dialog zwischen Volksgruppen und Politik forciert werden. Der jährliche Bericht über die Volksgruppenförderung wird durch einen umfassenden Bericht über die Lage der Volksgruppen ersetzt. Die FPÖ behielt sich eine Zustimmung zu den geplanten Gesetzesänderungen im Plenum des Nationalrats vor, im Ausschuss wollte sie angesichts der kurzfristigen Vorlage der Gesetzesnovellen keine inhaltliche Bewertung vornehmen.


Keine Mehrheit im Ausschuss erhielt eine Gesetzesinitiative der FPÖ, die darauf abzielt, die Abschiebung schwerer Straftäter zu erleichtern. Die Beratungen über einen Entschließungsantrag der Grünen zur Erweiterung des Diskriminierungsschutzes im öffentlichen Raum wurden vertagt.


Sonderlösung für zweisprachige Bezirksgerichte in Kärnten


Basis für die Änderung des Volksgruppengesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes bildete ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (936/A), der ursprünglich nur sprachliche Anpassungen enthielt und im Zuge der Ausschussberatungen mittels eines gemeinsamen Abänderungsantrags von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ergänzt wurde. Außerdem hat der Ausschuss auf Initiative der vier Parteien Änderungen im Richter- und Staatsanwaltschaftsgesetz und im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz auf den Weg gebracht.

Konkret sieht der Abänderungsantrag vor, das Bezirksgericht Ferlach mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 mit jenem in Klagenfurt und die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt zusammenzulegen. Gleichzeitig werden im gesamten Bezirksgerichtssprengel Völkermarkt-Bleiburg und Klagenfurt-Ferlach – mit Ausnahme der Gemeinden Klagenfurt, Krumpendorf, Magdalensberg, Maria Saal, Moosburg, Pörtschach und Techelsberg – zweisprachige Verfahrensrechte sichergestellt. Außerdem ist die Einrichtung zweisprachiger Kompetenzzentren an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt geplant. Mittels Verordnung der Bundesregierung soll die Gemeinde St. Jakob im Rosental vom Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Villach in jenen des Bezirksgerichts Klagenfurt-Ferlach verlegt werden.


Laut Erläuterungen sind diese Schritte notwendig, da es in zunehmendem Maß schwierig wird, für kleine Bezirksgerichte Bedienstete zu gewinnen, die slowenisch sprechen. Durch die Pensionierung eines Richters sei es an den drei betroffenen Bezirksgerichten derzeit de facto nicht möglich, ohne Dolmetschung Verhandlungen auf Slowenisch zu führen, hob Justizministerin Anna Sporrer im Ausschuss hervor. Allerdings sollen in Ferlach und Bleiburg künftig weiterhin Gerichtstage stattfinden.


Um sicherzustellen, dass an zweisprachigen Gerichtsstandorten genügend zweisprachiges Personal vorhanden ist, wird ergänzend zum Gerichtsorganisationsgesetz auch das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert. Demnach können künftig in Oberlandesgerichtssprengeln mit zweisprachigen Gerichten im Auswahlverfahren für den richterlichen Vorbereitungsdienst jene Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden, die die zweite Amtssprache in Wort und Schrift beherrschen. Zudem sind künftig an allen zweisprachigen Bezirksgerichten spezielle Gerichtsabteilungen zur Bearbeitung von Rechtssachen in der zusätzlichen Amtssprache auszuweisen. Für Rechtsstreitigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Arbeits- und Sozialgerichte ist künftig das Landesgericht Klagenfurt – und nicht mehr das Landesgericht Graz – örtlich zuständig, wenn die oder der Versicherte einen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Kroatien oder Slowenien hat.


Stärkung der Volksgruppen


Zur Stärkung der rechtlichen Stellung der sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich werden diese künftig explizit im Volksgruppengesetz genannt, abgesichert durch eine Verfassungsbestimmung. Konkret sind das die kroatische Volksgruppe, die slowenische Volksgruppe, die ungarische Volksgruppe, die tschechische Volksgruppe, die slowakische Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma. Außerdem wird die Regierung dazu verpflichtet, dem Nationalrat jährlich einen umfassenden Bericht über die Lage der Volksgruppen vorzulegen, samt explizitem Stellungnahmerecht der Volksgruppenbeiräte.

Öffentliche Hearings im Verfassungsausschuss des Nationalrats zu diesen Berichten sollen den Volksgruppenbeiräten darüber hinaus die Möglichkeit geben, sich mit Empfehlungen direkt an die Abgeordneten zu wenden. Dazu muss einer Ausschussfeststellung zufolge zuvor aber noch das Geschäftsordnungsgesetz geändert werden.


FPÖ kritisiert kurzfristige Vorlage der Gesetzesentwürfe


Dass die Gesetzestexte erst kurz vor dem Ausschuss fertiggestellt werden konnten, begründeten Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Sabine Schatz (SPÖ) damit, dass noch verschiedene technische Fragen zu klären gewesen seien. Man wolle das 50-Jahr-Jubiläum des Volksgruppengesetzes aber dazu nutzen, um die österreichischen Volksgruppen besser sichtbar zu machen und sie rechtlich zu stärken, sagte Schatz und äußerte die Hoffnung auf einen einstimmigen Beschluss im Plenum.

Ob ein solcher zustande kommt, ist allerdings noch offen. Aufgrund der kurzfristigen Vorlage der beiden Gesetzesentwürfe sei es der FPÖ nicht möglich, sich inhaltlich dazu zu äußern, sagte Abgeordneter Michael Schilchegger im Ausschuss. Man müsse darüber erst im Klub beraten. Seiner Meinung nach ist es jedenfalls "eine neue Dimension der Verachtung der parlamentarischen Opposition", dass die Entwürfe erst wenige Minuten vor dem Ausschuss übermittelt worden seien. Nicht einmal Vorentwürfe habe seine Fraktion bekommen, obwohl es sich um eine Zweidrittelmaterie handle. "Noch tiefer geht es kaum", äußerte er sich empört.


Grüne sehen Novellen als ersten wichtigen Schritt


Scharfe Kritik an der späten Vorlage der Gesetzesentwürfe übte auch Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer. Diese Praxis dürfe "nicht einreißen", mahnte sie. Ihr zufolge waren die Grünen aber zumindest teilweise in die Verhandlungen eingebunden und hätten etwa die Ausweitung des Volksgruppenberichts hineinverhandeln können. Nach jahrelangen Diskussionen sei es an der Zeit, die sechs autochthonen Volksgruppen rechtlich abzusichern, betonte sie. Auch die Änderungen bei der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten sieht sie positiv, wiewohl sie bedauerte, dass es nicht möglich gewesen sei, die Stadt Klagenfurt und das Landesgericht mitzuumfassen. In diesem Sinn sind die Gesetzesnovellen für sie nur ein erster Schritt, auch in vielen anderen Bereichen seien Verbesserungen nötig.

Neben Gerstl und Schatz entschuldigten sich auch die Abgeordneten Selma Yildirim (SPÖ) und Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) für die späte Vorlage des Abänderungsantrags und der ergänzenden Gesetzesinitiative. "Das Timing ist danebengegangen", räumte Auinger-Oberzaucher ein. Sie begrüßte es aber ausdrücklich, dass die Sichtbarkeit der Volksgruppen erhöht werden soll. Yildirim sprach von einer wichtigen Entscheidung anlässlich 50 Jahre Volksgruppengesetz.


Bauer: Volksgruppen sind Teil der österreichischen Identität


Die für Volksgruppen zuständige Kanzleramtsministerin Claudia Bauer betonte, dass die autochthonen Volksgruppen mit ihrer Sprache, ihrer Kultur und ihrer Geschichte zu Österreich gehörten und Teil der österreichischen Identität seien. In diesem Sinn erachtet sie es als bedeutenden Schritt, dass diese nun verfassungsrechtlich abgesichert würden. Zudem verwies sie auf das geplante Dialogforum.


Justizministerin Anna Sporrer unterstrich, dass sowohl die slowenische Volksgruppe als auch die Kärntner Landespolitik in die vorgesehenen Änderungen bei den Bezirksgerichten eingebunden gewesen seien. Es werde kein einziges Gericht geschlossen, vielmehr würden einzelne Standorte zusammengelegt, bekräftigte sie. In den neuen Kompetenzzentren würden Informationen in Slowenisch angeboten, auch mehr slowenischsprachige Formulare sind ihr zufolge geplant. Sporrer sicherte außerdem zu, die notwendige Sanierung des Landesgerichts Klagenfurt zu priorisieren.


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