6. Dialogplattform autochthoner Volksgruppen im Parlament
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Presseaussendung
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Wien | Bécs | Dunaj | Beč | Viedeň | Vídeň | Betschi, 10. Juni 2026
Österreichisches Volksgruppenzentrum: Dialogplattform im Parlament bestätigt – Volksgruppen brauchen endlich eine abgesicherte Bildungszukunft nach ihrem Bedarf
Wien, 10. Juni 2026 – Mit großer Sorge und Aufmerksamkeit nahm das Österreichische Volksgruppenzentrum (ÖVZ) die jüngsten Äußerungen vor der Dialogplattform zur Zukunft der volksgruppensprachlichen Bildung in Wien wahr. Neben dem existierenden Schulmodell Komenský wurde seitens des BM für Bildung wieder das Modell „Europaschule“ als Alternative in die Gespräche gebracht.
Die gestern im Parlament geführten Gespräche im Rahmen der Dialogplattform autochthoner Volksgruppen unter der Leitung Parlamentspräsidenten Walter Rosenkranz haben erneut gezeigt, wie wichtig und dringend eine klare politische Ausrichtung im Sinne der Volksgruppeninteressen notwendig ist.
Breiter Konsens für Fortführung des Dialogs
Im Rahmen der gestrigen Dialogplattform im Parlament kamen neben Vorträgen von ausgewiesenen Volksgruppenexperten auch die Vorsitzenden der Volksgruppenbeiräte, Volksgruppenvertreter sowie die Bereichssprecher der Parlamentsparteien ausführlich zu Wort.
Ein zentrales und erfreuliches Ergebnis dieser breiten Runde: Von allen Beteiligten wurde die Aufrechterhaltung des weiteren Dialoges zur Schaffung einer Schule in den Sprachen der Volksgruppen in Wien ausdrücklich bekräftigt und vereinbart.
Komenský-Modell bleibt der einzig richtige Weg
Nach mehreren intensiven Arbeitssitzungen im Bildungsministerium wurde 2024 das bewährte, durchgängige Komenský-Modell als besonders passend und zielführend bestätigt und auch von den Volksgruppenbeiräten per Beschluss unterstützt. Es bietet maßgeschneiderte Bildungswege vom Kindergarten bis zur Matura.
Dass dieser gemeinsam erarbeitete Lösungsweg nun verlassen werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Die vom Bildungsministerium ins Spiel gebrachte „Europaschule“ ist für die Volksgruppenvertreter keine Alternative. Sie kann den verfassungsrechtlichen Auftrag aus Artikel 8 Abs. 2 B-VG sowie internationale Verpflichtungen zum aktiven Minderheitenschutz nicht erfüllen. Die Sprachen der autochthonen Volksgruppen sind kein museales Erbe, sondern lebendiger Teil Österreichs.
Politische Verantwortung und globale Glaubwürdigkeit
„Es braucht jetzt Weitblick und politischen Mut, die notwendigen gesetzlichen und finanziellen Grundlagen zu schaffen. Erforderlich sind eine rechtliche Absicherung und ein modernes Volksgruppengesetz.“, betont ÖVZ-Präsident Wakounig.
Generalsekretär Buranits verweist auch auf Gespräche im Europarat und ergänzt: „Angesichts des bevorstehenden Sitzes Österreichs im UN-Sicherheitsrat steht die Bundesregierung international besonders im Fokus – gerade bei Fragen des Menschen- und Minderheitenschutzes. Wer global glaubwürdig auftreten will, muss diese Rechte im eigenen Land sichern und weiterentwickeln.“
Die Volksgruppen haben ihren Beitrag geleistet, Modelle entwickelt, Schulvereine gegründet, Eltern informiert und motiviert – nun ist die Bundesregierung gefordert, diesen Weg gemeinsam bis zur gesetzlichen und operativen Umsetzung weiterzugehen.
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Hier finden sie den Beitrag der Parlamentskorrespondenz zur Veranstaltung (weitere Fotos)
Alle Fotos: © Parlamentsdirektion/Bernadette Sattler-Remling






























