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Pressemitteilung: Slowenisch muss auch an den Landwirtschaftsschulen in Kärnten ihren Platz finden

vor 17 Stunden
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Aktualisiert: vor 4 Stunden


Die Vertretungsorganisationen der Kärntner Slowenen haben einen gemeinsamen Vorschlag zur gesetzlichen Regelung des Slowenisch-unterrichts an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen vorgelegt.


Der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev (NSKS), der Zentralverband der slowenischen Organisationen in Kärnten / Zveza slovenskih organizacij na Koroškem (ZSO) sowie die Gemeinschaft der Kärntner Sloweninnen und Slowenen / Skupnost koroških Slovenk in Slovencev (SKS) haben im Rahmen der Beratung zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Kärntner landwirtschaftliche Schulgesetz 1993 geändert wird einen gemeinsamen Vorschlag ausgearbeitet, mit dem sie eine klare gesetzliche Grundlage für den Slowenischunterricht schaffen wollen.


Die Vertretungsorganisationen schlagen vor, dass Slowenisch an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen als lebende Fremdsprache, alternativer Pflichtgegenstand oder Freigegenstand angeboten wird.


Die Möglichkeit, Slowenisch zu lernen, muss allen Schülerinnen und Schülern aus ganz Kärnten offenstehen, unabhängig von ihrem Wohnort, ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Volkgruppe, ihrer Muttersprache oder ihren Vorkenntnissen in Slowenisch. Der Unterricht darf sich also nicht ausschließlich auf das traditionelle zweisprachige Gebiet beschränken.


Damit das Angebot tatsächlich umgesetzt werden kann, schlagen die Organisationen vor, dass sich mindestens fünf Schülerinnen und Schüler für die Bildung einer Lerngruppe anmelden. Wird diese Zahl an einer einzelnen Schule nicht erreicht, sollte ein gemeinsamer Unterricht für mehrere Schulen bzw. verschiedene Klassen und Jahrgänge ermöglicht werden.


Die Beherrschung der slowenischen Sprache ist auch für die berufliche Zukunft der Jugendlichen von Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, ländliche Entwicklung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Slowenien. Die slowenische Sprache als Sprache der autochthonen slowenischen Volkgruppe ist zugleich ein fester Bestandteil des sprachlichen und kulturellen Erbes Kärntens.


Die Vertretungsorganisationen verweisen zudem auf Artikel 5 der Kärntner Landesverfassung, der das Land zum Schutz und zur Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt verpflichtet, sowie auf Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrags, der die verfassungsrechtliche Bedeutung des Minderheitenschulwesens hervorhebt. Der Vorschlag steht zudem im Einklang mit den Zielen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten.


Alle drei Vertretungsorganisationen fordern daher die Kärntner Landesregierung und den Kärntner Landtag auf, die vorgeschlagene Ergänzung in die Gesetzesnovelle aufzunehmen und so dauerhafte gesetzliche Rahmenbedingungen für den Unterricht der slowenischen Sprache auch im landwirtschaftlichen Bildungswesen zu schaffen.


Das Lernen und Erlernen der slowenischen Sprache ist nicht nur eine Frage des Schutzes der nationalen Volksgruppe, sondern auch eine Frage der Chancengleichheit im Bildungswesen, des gegenseitigen Verständnisses und der zukünftigen Entwicklung ganz Kärntens.



 
 
 

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